Wechsel zur Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik: Musterschreiben & Guide

Bist du Betreiber einer Photovoltaikanlage und möchtest mehr über die Kleinunternehmerregelung erfahren? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit der Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik auseinandersetzen.

Erfahre, was diese Regelung bedeutet, wann sie anwendbar ist und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt. Wir werden uns auch damit beschäftigen, wie sich die Kleinunternehmerregelung auf die Einkommenssteuer auswirkt und ob ein rückwirkender Wechsel möglich ist. Du erhältst außerdem hilfreiche Informationen zur Beantragung der Kleinunternehmerregelung sowie Musterbriefe für den Wechsel und den Widerruf.

Am Ende des Artikels wirst du ein klares Bild davon haben, ob ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung für dich als Photovoltaik-Betreiber sinnvoll ist. Lass uns also direkt loslegen und in die Welt der Kleinunternehmerregelung eintauchen!

Schnellcheck: Die Highlights des Artikels

  • Die Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik ermöglicht bestimmten Betreibern von Solaranlagen steuerliche Vorteile.
  • Die Regelung hat sowohl Vor- als auch Nachteile, die abgewogen werden sollten.
  • Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ist möglich, jedoch nicht rückwirkend, und erfordert einen Antrag.

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Was ist die Kleinunternehmerregelung und wann ist sie anwendbar?

Die Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik ist ein wichtiger Aspekt, den jeder Betreiber von Solarenergieanlagen kennen sollte. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Regelung und wann ist sie anwendbar? Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf die Umsatzsteuer und ermöglicht es kleinen Unternehmen, von bestimmten Erleichterungen zu profitieren.

Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen, die unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze liegen, von der Umsatzsteuer befreit sind. In Bezug auf die Photovoltaik bedeutet dies, dass Betreiber von Solaranlagen , die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, von dieser Regelung profitieren können. Um die Kleinunternehmerregelung anwenden zu können, darf der Umsatz des Unternehmens im vergangenen Jahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten haben.

Diese Grenze liegt aktuell bei 22.000 Euro pro Jahr. Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik liegen auf der Hand. Durch die Befreiung von der Umsatzsteuer können Kosten eingespart werden und der bürokratische Aufwand reduziert sich.

Allerdings gibt es auch Nachteile zu beachten. Als Kleinunternehmer ist es beispielsweise nicht möglich, Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Insgesamt ist die Kleinunternehmerregelung eine Option, die für Betreiber von Photovoltaikanlagen interessant sein kann, besonders für kleinere Unternehmen mit geringem Umsatz.

Es ist jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen und Auswirkungen dieser Regelung zu kennen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaik

Die Kleinunternehmerregelung bietet sowohl Vorteile als auch Nachteile für Photovoltaik-Betreiber. Einer der Hauptvorteile ist, dass Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind und somit keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Dies vereinfacht die Buchhaltung und spart Zeit und Kosten.

Zudem entfällt die Verpflichtung, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, was die Liquidität des Unternehmens erhöhen kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass Kleinunternehmer bei der Einkommenssteuererklärung von der Umsatzsteuer befreite Umsätze nicht angeben müssen. Dies kann zu einer geringeren Steuerlast führen.

Allerdings gibt es auch Nachteile bei der Kleinunternehmerregelung. So können Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen, was bedeutet, dass sie die Umsatzsteuer, die sie auf Einkäufe zahlen, nicht vom Finanzamt erstattet bekommen. Dies kann zu höheren Kosten führen.

Zudem dürfen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, was den professionellen Eindruck gegenüber Kunden beeinträchtigen kann. Es ist wichtig, die individuelle Situation zu berücksichtigen und die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen, bevor man sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Falls du darüber nachdenkst, deine Solaranlage selbst aufzuständern, schau dir unbedingt unseren Artikel „Solar Aufständerung selber bauen“ an, um nützliche Tipps und Anleitungen zu erhalten.

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Alles, was du über die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik-Betreiber wissen musst

  • Die Kleinunternehmerregelung gilt für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und voraussichtlich im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten wird.
  • Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuerpflicht, sodass keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden muss.
  • Ein Vorteil der Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik-Betreiber ist, dass sie sich von der Berechnung der Umsatzsteuer befreit und somit weniger bürokratischen Aufwand haben.
  • Ein Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass die Vorsteuer aus den Einkäufen nicht geltend gemacht werden kann.
  • Der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung kann nur zum Beginn eines Kalenderjahres erfolgen und ist nicht rückwirkend möglich.

1/4 Auswirkungen der Kleinunternehmerregelung auf die Einkommenssteuer

Die Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik hat auch Auswirkungen auf die Einkommenssteuer. Wenn man als Kleinunternehmer registriert ist, unterliegt man der Umsatzsteuerbefreiung und ist somit nicht verpflichtet, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Dies bedeutet jedoch auch, dass man bei der Einkommenssteuererklärung keine Vorsteuer geltend machen kann.

Die Vorsteuer ist die bereits gezahlte Umsatzsteuer, die man von den Einnahmen abziehen kann. Für Photovoltaik-Betreiber, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, bedeutet dies, dass sie auf der einen Seite von der Umsatzsteuer befreit sind und somit keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Auf der anderen Seite können sie jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen, was zu höheren steuerlichen Belastungen führen kann.

Es ist daher wichtig, die Auswirkungen der Kleinunternehmerregelung auf die Einkommenssteuer sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls eine individuelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für die eigene Situation zu finden. Denn je nach Einnahmen und Ausgaben kann es unter Umständen sinnvoller sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die reguläre Umsatzsteuerregelung anzuwenden, um die Vorsteuer geltend machen zu können und so steuerliche Vorteile zu nutzen.


Du bist Kleinunternehmer und möchtest von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln? Hier erfährst du, wie das unterjährig funktioniert und kannst ein Musterschreiben nutzen. Schau dir das Video an! #Kleinunternehmer #Photovoltaik #Wechsel #Musterschreiben

2/4 Wechsel zur Kleinunternehmerregelung: Ist es rückwirkend möglich?

Der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik bringt einige steuerliche Vorteile mit sich. Doch was ist, wenn man sich erst nach einiger Zeit dazu entscheidet, von der Regelung Gebrauch zu machen? Ist es möglich, den Wechsel rückwirkend vorzunehmen?

Leider ist es nicht möglich, den Wechsel zur Kleinunternehmerregelung rückwirkend vorzunehmen. Die Regelung tritt erst ab dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem sie beantragt wird. Eine nachträgliche Anwendung für vergangene Zeiträume ist nicht möglich.

Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung zu informieren und gegebenenfalls den Antrag rechtzeitig zu stellen. Es empfiehlt sich, dies bereits vor Beginn der Tätigkeit als Photovoltaik-Betreiber zu tun, um von Anfang an von den steuerlichen Entlastungen profitieren zu können. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie geeignet ist oder ob ein rückwirkender Wechsel möglich ist, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.

Dieser kann Sie umfassend und individuell beraten und Ihnen bei der Beantragung der Kleinunternehmerregelung unterstützen.

Musterbrief für den Wechsel zur Kleinunternehmerregelung

Betreff: Wechsel zur Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik-Betreiber Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen meinen Wechsel zur Kleinunternehmerregelung für meine Photovoltaik-Anlage mitteilen. Durch die Kleinunternehmerregelung ergeben sich für mich als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage einige Vorteile. Ich bin von der Umsatzsteuer befreit und muss somit keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben.

Auch entfällt die Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen . Das vereinfacht nicht nur meine Buchhaltung, sondern spart auch Zeit und Kosten. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass ich als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bin.

Das bedeutet, dass ich die Vorsteuer aus meinen Einkäufen nicht geltend machen kann. Hierbei ist es ratsam, vor dem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Um den Wechsel zur Kleinunternehmerregelung zu vollziehen, müssen Sie als Finanzamt informiert werden.

Dazu habe ich ein entsprechendes Musterschreiben erstellt, welches ich Ihnen beilege. Bitte prüfen Sie den beigefügten Musterbrief und lassen Sie mich wissen, ob weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sind. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, [Name des Photovoltaik-Betreibers ]

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So wechseln Sie zur Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik – Ein Schritt-für-Schritt Guide

  1. Informiere dich über die Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik.
  2. Überprüfe, ob du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst.
  3. Erwäge die Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung für deine Photovoltaikanlage.
  4. Entscheide, ob ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist.
  5. Beantrage die Kleinunternehmerregelung bei deinem Finanzamt.

Formulierungshilfen für die Wahl der Kleinunternehmerregelung

Die Wahl der Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik kann für Betreiber viele Vorteile mit sich bringen. Doch wie formuliert man am besten den Antrag auf diesen Wechsel ? Hier sind einige hilfreiche Tipps und Formulierungshilfen, um die Entscheidung zu erleichtern.

1. Beginnen Sie den Antrag mit einer kurzen Einleitung, in der Sie erklären, dass Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten.

2. Erklären Sie, dass Sie die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im vorherigen Kalenderjahr nicht überschritten haben und daher für die Kleinunternehmerregelung qualifiziert sind.

3. Beschreiben Sie die Vorteile, die Sie durch die Kleinunternehmerregelung erhalten, wie zum Beispiel die Befreiung von der Umsatzsteuer und die Vereinfachung der Buchführung .

4. Betonen Sie, dass Sie sich der Konsequenzen bewusst sind, falls Sie die Umsatzgrenze in Zukunft überschreiten sollten und dann von der Regelung ausgeschlossen werden.

5. Bitten Sie um eine Bestätigung des Wechsels zur Kleinunternehmerregelung und um eventuelle weitere Informationen oder Unterlagen, die Sie für den Antrag benötigen. Mit diesen Formulierungshilfen können Sie Ihren Antrag auf den Wechsel zur Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik professionell und überzeugend formulieren.

Nutzen Sie diese Tipps, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragsstellung zu erhöhen und die Vorteile dieser Regelung für sich zu nutzen.

Wusstest du, dass die Kleinunternehmerregelung in der Photovoltaik auch für Privatpersonen gilt? Das bedeutet, dass auch du als Hobby-Solaranlagenbetreiber von den Vorteilen dieser Regelung profitieren kannst!

Lukas Schmidt

Hallo, ich bin Lukas, ein leidenschaftlicher Sonnenanbeter und erfahrener Solar-Ingenieur. Seit meiner Jugend bin ich fasziniert von der Macht und der Schönheit der Sonne. Mit meinem Abschluss in erneuerbaren Energietechnologien habe ich mich auf Photovoltaik spezialisiert und arbeite seit über 10 Jahren in diesem Bereich. Bei sonnenbereich.de möchte ich mein Wissen und meine Erfahrungen teilen, um anderen dabei zu helfen, die Vorteile der Sonnenenergie zu nutzen. …weiterlesen

Musterschreiben für die Abwahl bzw. den Widerruf der Kleinunternehmerregelung

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen ein Musterschreiben für die Abwahl bzw. den Widerruf der Kleinunternehmerregelung zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben an Ihre individuelle Situation angepasst werden sollte.

[Name des Unternehmens] [Anschrift des Unternehmens] [PLZ Ort] [Datum] Finanzamt [Name des Finanzamts] [Anschrift des Finanzamts] [PLZ Ort] Betreff: Abwahl bzw. Widerruf der Kleinunternehmerregelung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich ab dem [Datum] die Kleinunternehmerregelung für mein Unternehmen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Ich bitte Sie daher, meine bisherige Kleinunternehmerregelung aufzuheben und mich ab dem genannten Datum als Regelbesteuerer zu führen.

Die Entscheidung, die Kleinunternehmerregelung abzuwählen, basiert auf [Grund für die Abwahl, z.B. erhöhtes Umsatzvolumen oder geänderte unternehmerische Strategie]. Ich habe festgestellt, dass eine Besteuerung nach Regelbesteuerung für mein Unternehmen vorteilhafter ist und möchte daher von den damit verbundenen Möglichkeiten und Vorteilen profitieren.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, dass meine Abwahl bzw. mein Widerruf der Kleinunternehmerregelung wirksam ist. Sollten Sie weitere Informationen oder Unterlagen von mir benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen [Name des Unternehmers] [Unterschrift des Unternehmers] Bitte beachten Sie, dass dieses Musterschreiben lediglich als Orientierungshilfe dient und an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden sollte. Es ist ratsam, sich vor dem Versenden des Schreibens über die genauen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen einer Abwahl bzw. eines Widerrufs der Kleinunternehmerregelung zu informieren.

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Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung – Eine Tabelle

Vorteile Nachteile
  • Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Keine Umsatzsteuer wird auf Rechnungen ausgewiesen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen und -zahlungen sind erforderlich.
  • Vereinfachte Buchführung und geringerer Verwaltungsaufwand: Es genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG).
  • Freie Wahl der Gewinnermittlungsart: Es besteht die Möglichkeit zwischen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der Gewinnermittlung durch Bilanzierung zu wählen.
  • Einfacher Einstieg in die Selbstständigkeit: Die Kleinunternehmerregelung erleichtert den Start ins Unternehmertum.
  • Keine Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, was die Liquidität verbessert.
  • Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr: Kleinunternehmer können von der Regelung profitieren, solange ihre Umsätze diese Grenzen nicht überschreiten.
  • Kein Vorsteuerabzug möglich: Kleinunternehmer können die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht geltend machen.
  • Begrenzte Möglichkeit zur Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen bei Investitionen: Für Anschaffungen und Investitionen können Kleinunternehmer keine Vorsteuerbeträge abziehen.
  • Keine Möglichkeit zur Teilnahme am Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Kleinunternehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung von im Ausland gezahlter Umsatzsteuer.
  • Kein Recht auf Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen: Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, was bei Geschäftspartnern zu Verwirrung führen kann.
  • Eingeschränkte Wettbewerbsfähigkeit: Kunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können den Vorzug von Unternehmen mit ausgewiesener Umsatzsteuer auf deren Rechnungen bevorzugen.
  • Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr: Wenn die Umsatzgrenzen überschritten werden, entfällt die Kleinunternehmerregelung und es gelten die normalen Umsatzsteuervorschriften.

3/4 Fazit: Wie sinnvoll ist der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik-Betreiber?

Der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung kann für Photovoltaik-Betreiber durchaus sinnvoll sein. Diese Regelung ermöglicht es, von bestimmten steuerlichen Vorteilen zu profitieren und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Ein großer Vorteil ist die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht .

Als Kleinunternehmer müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro (Stand 2021) keine Umsatzsteuer auf ihre erzeugte Solarstrom liefern. Dadurch entfällt die Verpflichtung zur monatlichen oder quartalsweisen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Ein weiterer Vorteil ist die Vereinfachung der Buchführung .

Als Kleinunternehmer können Photovoltaik-Betreiber auf eine detaillierte Buchführung verzichten und müssen keine umfangreiche Gewinnermittlung erstellen. Dies spart Zeit und Kosten. Jedoch gibt es auch Nachteile beim Wechsel zur Kleinunternehmerregelung.

Als Kleinunternehmer können Betreiber von Photovoltaikanlagen keine Vorsteuer geltend machen. Dies bedeutet, dass sie die Umsatzsteuer, die sie selbst für den Kauf von Anlagen oder Materialien bezahlen, nicht vom Finanzamt erstattet bekommen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik-Betreiber sinnvoll sein kann, insbesondere wenn der Jahresumsatz unter der Grenze von 22.000 Euro liegt.

Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht und der geringere Verwaltungsaufwand sind attraktive Vorteile. Jedoch sollten Betreiber auch die Nachteile wie den Verzicht auf Vorsteuerabzug beachten und individuell abwägen, ob der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung für sie persönlich vorteilhaft ist.

4/4 Fazit zum Text

Abschließend lässt sich sagen, dass der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik-Betreiber viele Vorteile bietet. Durch die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht können Kosten gespart und bürokratischer Aufwand reduziert werden. Allerdings sollte vor einer Entscheidung sorgfältig abgewogen werden, ob die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung im individuellen Fall überwiegen.

Ein Musterschreiben für den Wechsel zur Kleinunternehmerregelung kann dabei hilfreich sein. Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass der Wechsel nicht rückwirkend möglich ist. Für weiterführende Informationen und Tipps zur Beantragung und Abwahl der Kleinunternehmerregelung stehen wir mit unseren anderen Artikeln zum Thema gerne zur Verfügung.

FAQ

Wie beantrage ich den Wechsel zur Kleinunternehmerregelung?

Um zur Kleinunternehmer-Regelung zu wechseln, musst du das Finanzamt lediglich darüber informieren. Es gibt keine spezifischen Formalitäten, die beachtet werden müssen. Wenn du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmer-Regelung erfüllst, hat das Finanzamt normalerweise keine Einwände gegen den Wechsel der Besteuerungsform. Es ist wichtig zu beachten, dass die Mitteilung ans Finanzamt ausreicht und keine weiteren Schritte erforderlich sind.

Wann kann ich zur Kleinunternehmerregelung wechseln Photovoltaikanlage?

Hier ist ein Beispiel: Lucia hat im Jahr 2022 eine Photovoltaikanlage gekauft, die im Mai desselben Jahres in Betrieb genommen wurde. Ab dem 1. Januar 2027 kann sie erstmals von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Dieser Wechsel des Status ist immer am ersten Tag eines Jahres nach Ablauf der fünfjährigen Frist möglich.

Kann man von der Kleinunternehmerregelung wechseln?

Kann ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln? Wenn dein Umsatz die Grenzen überschreitet, musst du zur Regelbesteuerung wechseln. Außerdem kannst du freiwillig von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln.

Kann man wieder zurück zur Kleinunternehmerregelung?

Um von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung zu wechseln (und umgekehrt), musst du dem Finanzamt einfach eine formlose Mitteilung zukommen lassen. Der Wechsel kann jedoch nur zu Beginn eines Kalenderjahres erfolgen.

Was ich beim Wechsel von der Umsatzsteuerpflicht zur Kleinunternehmerregelung beachten muss?

Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung sollte erst ab 2019 erfolgen. Du kannst den Wechsel nur einmal im Jahr vornehmen. Nach Ablauf der Bindungsfrist und des Korrekturzeitraums kannst du die erstattete Umsatzsteuer vom Finanzamt in vollem Umfang behalten.

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